Anpassungsprüfung zum Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnis (SRC), gültig ab 10/2018

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Gesamtkatalog


Abschnitt Nummer 1: Alle Fragen
Frage Nummer 1
Schwierigkeit:
Welche Publikationen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) enthalten speziell für die Sportschifffahrt Informationen zum Seefunk?
1) Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt

2) Nautisches Jahrbuch

3) Nachrichten für Seefahrer

4) Mitteilungen für Seefunkstellen und Schiffsfunkstellen


Frage Nummer 2
Schwierigkeit:
Was bedeutet „öffentlicher Funkverkehr“?
1) Funkverkehr, der der Allgemeinheit zum Austausch von Nachrichten dient

2) Funkverkehr, der im Gegensatz zum Nichtöffentlichen Funkverkehr unverschlüsselt abgewickelt wird

3) Funkverkehr, der von jeder Seefunkstelle abgehört werden muss

4) Funkverkehr, der nicht dem Fernmeldegeheimnis und dem Abhörverbot unterliegt


Frage Nummer 3
Schwierigkeit:
Für die Teilnahme am öffentlichen Funkverkehr ist – im Gegensatz zur Teilnahme am Nicht-öffentlichen Funkverkehr – zusätzlich erforderlich …
1) Vertrag mit einer Abrechnungsgesellschaft

2) Besitz eines Seefunkzeugnisses

3) Zulassung des Funkgeräts

4) Zuteilung (Ship Station Licence)


Frage Nummer 4
Schwierigkeit:
Was sind die Abrechnungsgrundlagen für ein Seefunkgespräch über eine deutsche Küstenfunkstelle?
1) Gesprächsdauer und Preis der Verrechnungseinheiten

2) Gesprächsdauer und Entfernung zur Küstenfunkstelle

3) Gesprächsdauer und Frequenznutzungsgebühren

4) Gesprächsdauer und Dringlichkeit des Gesprächs


Frage Nummer 5
Schwierigkeit:
Was bezeichnet „NAVAREA“?
1) International festgelegtes Vorhersage- und Seewarngebiet

2) Internationales Seegebiet, das nicht befahren werden darf

3) Internationales Seegebiet, das in vier Gruppen eingeteilt ist (A1 bis A4)

4) Internationales Seegebiet, das von Seeschiffen befahren werden darf


Frage Nummer 6
Schwierigkeit:
Welche Aussendung wird als „WX" bezeichnet?
1) Wetterbericht

2) Nautische Warnnachricht

3) Aussendung, die zurückgenommen wurde

4) Funktelexaussendung im GMDSS


Frage Nummer 7
Schwierigkeit:
Welche Aussendung wird als „NX" bezeichnet?
1) Nautische Warnnachricht

2) Wetterbericht

3) Aussendung, die zurückgenommen wurde

4) Funktelexaussendung im GMDSS


Frage Nummer 8
Schwierigkeit:
Was versteht man unter „AIS“?
1) Automatisches Schiffsidentifizierungs- und Überwachungssystem, das statische und dynamische Schiffsdaten auf UKW überträgt

2) Automatische Aussendung der Kennung eines Seeschiffes jede Minute bzw. beim Loslassen der Sprechtaste

3) Allgemeines Informationssystem für die Seeschifffahrt

4) Identifizierung eines Schiffes mit Hilfe von Radarpeilungen und deren Weitergabe an die Schifffahrt zur Kollisionsverhütung


Frage Nummer 9
Schwierigkeit:
Was bedeutet „ETA“?
1) Voraussichtliche Ankunftszeit

2) Voraussichtliche Abfahrtszeit

3) Voraussichtliche Gesamtfahrtzeit

4) Voraussichtliche Restfahrtzeit


Frage Nummer 10
Schwierigkeit:
Welche Bedeutung hat die Zeitangabe „LT“ (Local Time)?
1) Ortszeit, bezogen auf den Standort des Schiffes

2) Zeitzone entsprechend der geografischen Breite des Schiffsortes

3) Zeit, die bei Funkaussendungen in einem bestimmten Seegebiet zu verwenden ist

4) Zeit, die automatisch durch ein an die Funkanlage angeschlossenes GPS-Gerät übermittelt wird


Frage Nummer 11
Schwierigkeit:
Welche Funkanlagen darf der Inhaber eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (Short Range Certificate [SRC]) bedienen?
1) UKW-Funkanlagen im Seefunkdienst auf nicht funkausrüstungspflichtigen Fahrzeugen und auf Traditionsschiffen

2) UKW-Funkanlagen für See- und Luftfunkstellen

3) UKW-Funkanlagen auf Sportbooten im Seefunkdienst und Binnenschifffahrtsfunk

4) UKW-Funkanlagen auf funkausrüstungspflichtigen und nicht funkausrüstungspflichtigen Seeschiffen


Frage Nummer 12
Schwierigkeit:
Welches Funkzeugnis muss der Führer eines Sportfahrzeugs oder Traditionsschiffes, das mit einer UKW-Seefunkstelle ausgerüstet ist, mindestens besitzen, um am GMDSS teilnehmen zu dürfen?
1) Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate)

2) Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst

3) UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk

4) Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (General Operator’s Certificate)


Frage Nummer 13
Schwierigkeit:
An welchem Funkdienst darf der Inhaber eines Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) teilnehmen?
1) Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW/VHF)

2) Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW/VHF) einschließlich Satellitenfunk

3) Mobiler Seefunkdienst auf Kurzwelle (KW/HF) und Grenzwelle (GW/MF), außer Satellitenfunk

4) Mobiler Seefunkdienst auf Ultrakurzwelle (UKW/VHF) einschließlich Grenzwelle/Kurzwelle


Frage Nummer 14
Schwierigkeit:
Welches Funkzeugnis ist auf einem mit einer Seefunkanlage ausgerüsteten Sportfahrzeug unter deutscher Flagge für den Schiffsführer vorgeschrieben?
1) Ein Funkzeugnis, das zum Bedienen der eingebauten Anlage berechtigt, z. B. SRC oder LRC

2) Ein SRC bis zur Grenze der Hoheitsgewässer, darüber hinaus ein LRC

3) Keines, es genügt, wenn eine Person an Bord ist, die die Funkanlage bedienen darf

4) Für die Bedienung einer Grenz-/Kurzwellenanlage ist das LRC vorgeschrieben, für die Bedienung einer UKW-Anlage zusätzlich das SRC


Frage Nummer 15
Schwierigkeit:
Welche Aufgabe hat ein „MRCC“ im Seenotfall?
1) Koordinierung der im Seenotfall zur Verfügung stehenden Kräfte

2) Bereithaltung von Rettungsfahrzeugen im Seenotfall

3) Erarbeitung von Richtlinien für das Verhalten im Seenotfall

4) Erteilung von Ratschlägen an den Havaristen


Frage Nummer 16
Schwierigkeit:
Was ist eine „Sea-Area“ im GMDSS?
1) Festgelegtes Seegebiet

2) International festgelegtes Seewarngebiet

3) Im NAVTEX bestimmtes Seegebiet

4) Weltweites Raster zum schnellen Auffinden von verunglückten Fahrzeugen


Frage Nummer 17
Schwierigkeit:
Das Abhörverbot und das Fernmeldegeheimnis sind geregelt ...
1) im Telekommunikationsgesetz (TKG)

2) in der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk)/in den Radio Regulations (RR)

3) in der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)

4) im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG)


Frage Nummer 18
Schwierigkeit:
Wer ist beim Betrieb einer Seefunkstelle auf einem Sportboot zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und des Abhörverbots verpflichtet?
1) Alle Personen, die eine Seefunkstelle beaufsichtigen, bedienen oder Kenntnis über öffentlichen Nachrichtenaustausch erlangt haben

2) Alle Personen, die ständig an Bord sind

3) Alle Personen, die das Funkgerät bedienen können

4) Alle Personen, die vom Schiffsführer ausdrücklich dazu verpflichtet worden sind


Frage Nummer 19
Schwierigkeit:
Welche Behörde erteilt in Deutschland sechsstellige Rufzeichen für Seefunkstellen?
1) Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg

2) Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Mülheim an der Ruhr

3) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg

4) Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA), Hamburg


Frage Nummer 20
Schwierigkeit:
Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt, die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen zu überprüfen?
1) Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

2) Wasser- und Schifffahrtsdirektionen

3) Wasserschutzpolizeibehörden der Küstenländer

4) Hafenbehörden in den Seehäfen


Frage Nummer 21
Schwierigkeit:
Welche Behörde teilt einer in das Seeschiffsregister eintragungsfähigen Yacht das mindestens vierstellige Unterscheidungssignal zu?
1) Seeschiffsregister des zuständigen Amtsgerichts

2) Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)

3) Bundesnetzagentur (BNetzA)

4) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)


Frage Nummer 22
Schwierigkeit:
Welche Art von Funkstelle hat z. B. das Rufzeichen „DDTW“?
1) Seefunkstelle an Bord eines deutschen Schiffes, eingetragen in einem Seeschiffsregister

2) Küstenfunkstelle des Schiffsmeldedienstes (SMD)

3) Funkstelle des Nichtöffentlichen Funkdienstes

4) Funkstelle an Bord eines SAR-Hubschraubers


Frage Nummer 23
Schwierigkeit:
Welche Sportboote müssen mit einer UKW-Seefunkanlage ausgerüstet sein?
1) Gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr

2) Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr

3) Sportboote mit einer Antriebsmaschine von 3,68 kW und mehr

4) Gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Antriebsmaschine von 3,68 kW und mehr


Frage Nummer 24
Schwierigkeit:
Die Urkunde über die Zuteilung (Ship Station Licence) zum Betreiben einer
Seefunkstelle wird in Deutschland ausgestellt durch …
1) die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg

2) die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Mülheim an der Ruhr

3) das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Rostock

4) das Wasser- und Schifffahrtsamt, Hamburg


Frage Nummer 25
Schwierigkeit:
Was und zu welchem Zweck muss ein Schiffseigner bei Änderung des Schiffsnamens in Bezug auf seine Seefunkstelle veranlassen?
1) Namensänderung der Bundesnetzagentur schriftlich mitteilen zwecks Änderung seiner Zuteilungsurkunde (Ship Station Licence)

2) Namensänderung dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie schriftlich mitteilen zwecks Änderung der Gerätezulassungsurkunde

3) Namensänderung dem Wasser- und Schifffahrtsamt, Hamburg schriftlich mitteilen zwecks Änderung des Kennzeichenausweises

4) Namensänderung der Zentralen Verwaltungsstelle schriftlich mitteilen zwecks Änderung des Kennzeichenausweises


Frage Nummer 26
Schwierigkeit:
Was muss ein Schiffseigner beim Austausch der UKW-Sprechfunkanlage gegen eine UKW-GMDSS-Funkanlage veranlassen?
1) Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an die Bundesnetzagentur

2) Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

3) Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an das Amtsgericht

4) Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an die Zentrale Verwaltungsstelle


Frage Nummer 27
Schwierigkeit:
Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk muss eine Seefunkstelle ...
1) mit einer umschaltbaren „Kombi—Anlage für Seefunkdienst und Binnenschifffahrtsfunk“ oder einer zusätzlichen Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet werden

2) mit einer weiteren Seefunkanlage ausgerüstet werden

3) nicht geändert werden

4) mit der MMSI auch eine ATIS-Kennung aussenden


Frage Nummer 28
Schwierigkeit:
Wer stellt in Deutschland Funksicherheitszeugnisse für Sportboote aus, die gewerbsmäßig genutzt werden?
1) Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)

2) Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

3) Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)

4) Bundesnetzagentur (BNetzA)


Frage Nummer 29
Schwierigkeit:
Ein Sportboot von 12 Meter Länge und mehr benötigt ein Funksicherheitszeugnis ...
1) bei gewerbsmäßiger Nutzung

2) bei Regattateilnahme

3) bei Auslandsfahrten und in internationalen Gewässern

4) in jedem Fall


Frage Nummer 30
Schwierigkeit:
Wenn ein Funkgerät ordnungsgemäß in Verkehr gebracht worden ist, trägt es ...
1) das CE-Zeichen

2) eine Seriennummer

3) das GS-Prüfzeichen

4) das VDE-Prüfzeichen


Frage Nummer 31
Schwierigkeit:
Welche Veröffentlichung enthält Angaben zu Verfahren, Abkürzungen und international entwickelte Redewendungen für Notfälle?
1) Handbuch “Suche und Rettung”

2) Handbuch „Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt“

3) Nachrichten für Seefahrer

4) Mitteilungen für Seefunkstellen und Schiffsfunkstellen


Frage Nummer 32
Schwierigkeit:
Auf welchen UKW-Kanälen ist Bremen Rescue Radio empfangsbereit?
1) Kanal 16 (Sprechfunk), Kanal 70 (DSC)

2) Kanal 10 (Sprechfunk), Kanal 70 (DSC)

3) Kanal 16 (Sprechfunk), Kanal 10 (DSC)

4) Kanal 06 (Sprechfunk), Kanal 70 (DSC)


Frage Nummer 33
Schwierigkeit:
Nach welchem Betriebsverfahren wird der Funkverkehr in Notfällen zwischen Seefunkstellen und SAR-Hubschraubern abgewickelt?
1) Betriebsverfahren des mobilen Seefunkdienstes

2) Betriebsverfahren des mobilen Flugfunkdienstes

3) Betriebsverfahren des Navigationsfunkdienstes

4) Betriebsverfahren des Revierfunkdienstes


Frage Nummer 34
Schwierigkeit:
Was ist „On-Scene Communication“?
1) Funkverkehr vor Ort im Seenotfall

2) Funkverkehr in Reichweite einer Küstenfunkstelle für UKW

3) Funkverkehr im Hafenfunk (Port Radio)

4) Funkverkehr von Behördenfahrzeugen


Frage Nummer 35
Schwierigkeit:
Welchen Dienst bieten der Deutsche Wetterdienst (DWD) und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) auf den Frequenzen 518 kHz und 490 kHz gemeinsam an?
1) NAVTEX

2) SafetyNET

3) TELEX

4) AMVER


Frage Nummer 36
Schwierigkeit:
In welchen Zeitabständen werden die regelmäßigen NAVTEX-Informationen vom deutschen NAVTEX-Sender ausgesendet?
1) 4 Stunden

2) 1 Stunde

3) 12 Stunden

4) 24 Stunden


Frage Nummer 37
Schwierigkeit:
Wie bezeichnet man ein funkärztliches Beratungsgespräch?
1) Medico-Gespräch

2) Emergency-Gespräch

3) Medical-Transport-Gespräch

4) Erste-Hilfe-Gespräch


 



Urheberrechtshinweis:
Die Fragen, Antworten und Abbildungen entstammen dem offiziellen Fragenkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Der Fragenkatalog basiert auf dem amtlichen Fragenkatalog, veröffentlicht: Nr. 145, VkBl. 2009, S. 492 geändert durch die Nr. 85, VkBl 2010, S. 288, zuletzt geändert durch die Nr. 109, VkBl 2018, S. 571

Die aktuell gültigen Fragenkataloge können unter www.elwis.de eingesehen werden.

Haftungsausschluss:
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Wir bemühen uns jedoch die Fragenkataloge aktuell zu halten bzw. deaktivieren diese, sobald wir Kenntnis über Änderungen erhalten.